INDIREKT-
EINLEITUNG (IEV)
Informationen für Indirekteinleiter (IEV)
Nach § 32 b WRG 1959 idgF. bedarf jede Einleitung von Abwasser in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisation der Zustimmung des Kanalisationsunternehmens. Werden Abwässer in die Anlagen des Kanalisationsunternehmens eingeleitet, die mehr als geringfügig von der Qualität des häuslichen Abwassers abweichen, so ist die Indirekteinleiterverordnung (BGBl. 222/1998) zu beachten.
Zustimmungserklärung
Die Zustimmung zur Einleitung von betrieblichen Abwässern in das öffentliche Kanalisationssystem ist beim AWV Welser Heide oder bei der jeweiligen Standortgemeinde zu beantragen. Weitere Informationen und entsprechende Formulare finden Sie unterhalb in unserem Downloadbereich. Dem Antrag sind Unterlagen, welche eine Beurteilung der Abwassereinleitung in technischer als auch in qualitativer und quantitativer Hinsicht ermöglichen, anzuschließen. Auf Grundlage dieser Unterlagen wird dann eine privatrechtliche Vereinbarung in Form eines Indirekteinleitervertrages zwischen dem Indirekteinleiter und dem AWV Welser Heide geschlossen.
Beachten Sie bitte: Dieser Vertrag mit dem AWV Welser Heide ersetzt keinesfalls allfällige Genehmigungen und Verfahren, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind.
Download IEV-Unterlagen
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Allgemeine Geschäfts-bedingungen
AGB´s für die Übernahme und Reinigung von Abwässern (Indirekteinleitung)
für IEV-Zustimmungen ab dem 1.11.2023
AGB´s für die Übernahme und Reinigung von Abwässern (Indirekteinleitung)
für IEV-Zustimmungen, die vor dem 1.11.2023 erteilt wurden
Anträge für IEV-Zustimmung
Formulare für die Erteilung, Abänderung
oder Wiedererteilung einer Zustimmungserklärung
Antrag für die Einleitung betrieblicher Abwässer
Antrag für die Einleitung geringfügig verunreinigter Niederschlagswässer
Antrag auf Übernahme einer bestehenden Zustimmungserklärung
Projektanforderungen
Umfang der Berichtspflicht
Anlagen-beschreibung
Formulare für verschiedene betriebliche Abwassereinleitungen
Abwässer aus Einrichtungen zur Zahnbehandlung
Abwässer aus Kantinen und Gastronomieküchen
Abwässer aus Schlachtbetrieben und
fleischverarbeitenden Betrieben
Ableitung Druckluftkondensat
Ableitung Brennwertkondensat
Abwässer aus Tankstellen, KFZ-Waschplätzen und KFZ-Werkstätten
Bemessung einer Mineralölabscheideanlage nach EN 858-2
ÖFFNUNGSZEITEN
Wir arbeiten für Sie 24/7.
Unsere Tore öffnen allerdings nur zu folgenden Zeiten:
Anlieferung:
Montag – Freitag 7:00-17:00 Uhr
Samstag 7:00-15:00 Uhr
Bürozeiten:
Montag – Freitag 7:00-12:30 Uhr